Udostępnij tę stronę:

Die tragischen Erfahrungen der europäischen Juden stellen für die Stiftung Bente Kahan eine Pflicht dar, sich für die Idee des gegenseitigen Respekts und der Achtung der Menschenrechte einzusetzen. Die Stiftung Bente Kahan begann mit ihrer Tätigkeit im Jahre 2006 mit dem Ziel der Erneuerung der Synagoge „Zum Weißen Storch“ und des dortigen Errichtens eines lebendigen jüdischen Kultur- und Bildungszentrums zum Gedenken und Erhalt der 800-jährigen Geschichte der Juden in Breslau und in Niederschlesien. Das Renovierungsprojekt der Synagoge konnte dank der Gelder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR – Norwegen, Island, Lichtenstein), der Stadt Breslau, des Verbandes der Jüdischen Glaubensgemeinden in der Republik Polen, dessen Breslauer Abteilung, sowie der Stiftung selbst fertiggestellt werden. Die Synagoge „Zum Weißen Storch“ galt am 06. Mai 2010 offiziell als wiedereröffnet. 

 

Ziele und Grundsätze der Stiftung Bente Kahan (aus der Satzung der Stiftung Bente Kahan):

ABSCHNITT II Ziele und Grundsätze der Stiftung

§ 10. Ziele der Stiftung sind:

  1. Überwindung von Stereotypen sowie Bekämpfung von Antisemitismus, Rassismus und Intoleranz.
  2. Sorge um das materielle und geistige Erbe der jüdischen Kultur – vor allem in Breslau und Niederschlesien.
  3. Präsentation von Werken jüdischer Kultur, Geschichte und Religion in Polen und im Ausland.
  4. Entwicklung der jüdischen Kultur in Polen und in der Welt.
  5. Ergreifen und Unterstützung von Wissenschafts- und Bildungsinitiativen im Bereich der jüdischen Kultur.
  6. Dokumentation und Gedenken der Geschichte der Juden, unter besonderer Berücksichtigung des Holocausts.
  7. Ergreifen und Unterstützung von Initiativen, die der Verständigung und Zusammenarbeit zwischen Völker, Kulturen und Religionen dienen.
  8. Belebung der Objekte der Jüdischen Glaubensgemeinde in Breslau in der Włodkowica Straße 7.
  9. Unterstützung von Tätigkeiten anderer Institutionen oder Einzelpersonen, die mit den in den Punkten 1 – 8 genannten Zielen der Stiftung übereinstimmen.
  10. Ergreifen von Initiativen zur Beschaffung finanzieller Quellen für Unternehmungen, die in den Punkten 1 – 9 vorgestellt sind.

 

§ 11 Die Stiftung realisiert die in § 10 bestimmten Ziele insbesondere durch:

  1. Organisation und Finanzierung von:
    • Festivals, Konzerten, Aufführungen, Workshops, Radio-, Fernseh- und Filmprogrammen,
    • Verlagstätigkeiten,
    • Wissenschafts- und Forschungstätigkeiten, Konferenzen, Seminaren,
    • Bildungstätigkeiten, Schulungen, Vorträgen
  2. Gewähren von Stipendien, sowie die Vergabe finanzieller Unterstützung von Wettbewerbspreisträgern.
  3. Kooperationen mit:
    • Staatlichen und kommunalen Verwaltungsorganen
    • Nationalen, sowie internationalen Organisationen, die ähnliche Ziele wie die Stiftung verfolgen
    • Bildungs-, Wissensschafts- und Kultureinrichtungen
Menü
Accessibility